

Die Landespflegekammer informiert
100% Unterstützung
in der Corona Krise
Das Coronavirus (SARS-COV-2) stellt unsere Gesellschaft und insbesondere das Gesundheitswesen vor eine seit dem Ende des zweiten Weltkrieges nicht mehr dagewesene Herausforderung. Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen. Auf dieser Seite finden Sie einen aktuellen Überblick über die laufenden Maßnahmen der Landespflegekammer und alle wichtigen Kontaktinformationen.
Aktuelle Informationen zum Thema Impfungen in Rheinland-Pfalz
Informationen zu Impfungen in den Einrichtungen
Bitte beachten Sie, dass Pflegeeinrichtungen diesen Laufzettel vorher ausfüllen müssen!
Fragen rund um die Covid-19-Schutzimpfung und Impfstoffe
Zentrale Meldestellen
Freiwilligen-Pflegepool Rheinland-Pfalz
In sämtlichen Bundesländern laufen derzeit die Präventions- und Vorbereitungsmaßnahmen, um eine Verschärfung der aktuellen Situation in der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräfte
Die Landespflegekammer hat in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräfte eingerichtet, die derzeit nicht im Beruf tätig sind und für einen befristeten Zeitraum wieder in den Pflegeberuf zurückkehren möchten, um bei der Bewältigung dieser gesellschaftlichen Ausnahmesituation zu unterstützen. Wichtig: Mit einer Meldung gehen Sie keine Verpflichtung zu einem Einsatz ein.
Die Landespflegekammer ruft alle hilfsbereiten Pflegefachpersonen und ausgebildeten Pflegehilfskräfte mit freien Kapazitäten, die derzeit nicht im Beruf tätig sind, dazu auf sich bei der zentralen Meldestelle zu melden. Mit Hilfe dieser Stelle wird ein Pool aus qualifizierten freiwilligen Helfern mit pflegefachlichem Hintergrund auf Landesebene eingerichtet. Im Krisenfall können mit Hilfe dieser Freiwilligen personelle Engpässe abgefedert werden.
Zentrale Anmeldung zur Kurzqualifizierung Intensivpflege für Teilnehmer
Angesichts der steigenden Zahl an Corona-Infizierten und der zu erwartenden Zunahme an COVID-19-Erkrankten, ist es oberstes Ziel, alle Erkrankten bestmöglich zu versorgen. Dafür ist sicherzustellen, dass das notwendige Personal in der Intensivversorgung und der Beatmung zur Verfügung steht.
Meldung für Anbieter
Sie sind Anbieter von Bildungsangeboten? Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung von Kursen zum Erlangen von Grundlagenwissen zur Beatmung und Symptomkontrolle bei Covid-19 Patienten.
Offizielle Personalanforderung im Krisenfall
Im Zuge der Corona-Pandemie kann es zu einem massiven Personalausfall in einzelnen Krankenhäusern, in Einrichtungen der Langzeitpflege oder in der ambulanten Versorgung kommen. Sollte Ihre Einrichtung die notwendige Versorgung krisenbedingt nicht mehr aufrecht erhalten können, haben Sie die Möglichkeit, dies zu melden. Ihrer Meldung folgt zeitnah eine Prüfung der Situation. Sollten alle eigenen Möglichkeiten ausgeschöpft sein und eine akute Gefährdung der Versorgungssicherheit vorliegen, wird Ihnen kurzfristig Personal aus dem Freiwilligenpool zugeteilt.
Unterstützung
Beratungsangebote
Psychotherapeutische Telefonhilfe für beruflich Pflegende
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK und die Bundespsychotherapeutenkammer BPtK stellen beruflich Pflegenden ein kostenfreies COVID-19-Hilfsangebot zur Verfügung. Das Angebot steht unter der Schirmherrschaft des Deutschen Pflegerats und der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern sowie der Bundespflegekammer.
Für die Dauer der COVID-19-Pandemie bieten engagierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unentgeltlich ihre Unterstützung beruflich Pflegender an. Die freien Termine werden regelmäßig aktualisiert. Zur Terminbuchung und weiteren Informationen gelangen Sie hier.
Digitale Infoveranstaltung
Impfbereit!?
Webinare zur Impfpflicht – Danke an alle Teilnehmer!
Wir bedanken uns für die rege Teilnahme an unseren Webinaren am 19.01.2022 und am 16.02.2022 zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht!
Unsere Experten Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt) haben unter der Moderation von Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, viele Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht beantwortet.
Sie konnten nicht teilnehmen oder benötigen mehr Informationen? Vielleicht wurde Ihre Frage bereits gestellt. Die Videos zur ersten Veranstaltung am 19.01.22 können Sie auf unserem Youtube-Kanal sowie auf Facebook noch einmal ansehen. Die Videos zum zweiten Webinar am 16.02.2022 finden Sie hier und hier.
Belegungssituation Intensiv
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News
AUSLAUFEN DES KRANKENHAUSRETTUNGSSCHIRMS
Erhebliche Mehrbelastungen für Pflegefachpersonen müssen vermieden werden
Weiterlesen … AUSLAUFEN DES KRANKENHAUSRETTUNGSSCHIRMS
- News für Pflegefachpersonen
IMPFPFLICHT AB 60 JAHREN – HOFFENTLICH SETZT SICH WENIGSTENS DAS DURCH!
Gesetzesentwurf in derzeit kaum fassbarer politischer Gemengelage akzeptabel
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- News für Pflegefachpersonen
100 TAGE BUNDESREGIERUNG: PERSPEKTIVE FÜR BERUFLICHE PFLEGE FEHLT NOCH
Keine klare Linie in der Pflegepolitik der Bundesregierung zu erkennen
Weiterlesen … 100 TAGE BUNDESREGIERUNG: PERSPEKTIVE FÜR BERUFLICHE PFLEGE FEHLT NOCH
- News für Pflegefachpersonen
Offizielle Meldungen und Veröffentlichungen
Nachfolgend finden Sie zahlreiche hilfreiche Stellungnahmen und Veröffentlichungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz sowie weiterer offizieller Stellen.
Informationen zur Auszahlung des Pflegebonus
Ambulante Pflege
Stationäre Langzeitpflege
Klinische Pflege
Allgemeine und übergreifende Informationen
Newsletter
Immer bestens
informiert!
Pressemeldungen
Wenn Sie die Pressemeldungen der Landespflegekammer per E-Mail beziehen möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen. Senden Sie uns hierzu einfach eine Nachricht. Bei Twitter und facebook informieren wir ebenfalls über Pressemeldungen, neue Ausgaben des Kammermagazins und die aktuelle Entwicklung der Corona Pandemie.
PRESSEKONTAKT
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Herr Saman Falahat
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
Telefon: 06131.32 73 824
E-Mail: saman.falahat@pflegekammer-rlp.de
Weitere Pressemeldungen finden Sie hier in unserem News-Archiv.
Die aktuellen Pressemeldungen der Landespflegekammer
Das Coronavirus
Das Coronavirus
Das neuartige Coronavirus trägt seit dem 11. Februar den Namen SARS-CoV-2. SARS steht dabei für Schweres Akutes Atemwegssyndrom. Der Name weist auf die enge Verwandtschaft zum SARS-Virus hin, das bereits 2002/2003 eine Epidemie ausgelöst hatte.
Von China ausgehend verbreitet sich derzeit das neue Coronavirus weltweit. Die Millionenmetropole Wuhan in der Provinz Hubei war dabei Zentrum des Ausbruchs. Dort bietet der Huanan-Seafood-Markt Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien an. Auf dem Markt sollen die ersten Infizierten mit dem Erreger in Kontakt geraten sein. Schwerpunkte der Ausbreitung sind die USA, Südamerika und Asien.
In Deutschland bestätigte das bayerische Gesundheitsministerium im Januar 2020 die erste Infektion. Dabei soll sich ein Mitarbeiter des Automobilherstellers Webasto bei einer Kollegin infiziert haben. Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern bestätige Fälle.
In Rheinland-Pfalz haben sich mehr als 7.000 Menschen mit dem Virus infiziert. Wie auch andere Landesregierungen hat das Kabinett von Ministerpräsidentin Malu Dreyer unmittelbar nach Ausbruch des Virus Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen erlassen. In Supermärkten, Restaurants und dem Einzelhandel gilt weiterhin die Maskenpflicht und das Einhalten des Sicherheitsabstands. Mehr als 200 Menschen sind in Rheinland-Pfalz an den Folgen einer Infektion gestorben. Das Land Rheinland-Pfalz informiert über eine eigene Sonderseite unter www.corona.rlp.de über den Verlauf und die Ausbreitung der Krankheit.
FAQ
Wenn ich im Rahmen meiner Arbeit und evtl. auch in der Folge unzureichender Schutzmaßnahmen selbst erkranke, bin ich auch für langwierige Rekonvaleszenzen oder gar Rehabilitation ausreichend versichert?
Die Erkrankung infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird als Berufskrankheit anerkannt. Die Betonung liegt auf „nachweislich“. Wenn zweifelsfrei feststeht, dass Pflegende sich in Ausübung ihrer Tätigkeiten infiziert haben, kommt die Berufsgenossenschaft für Heilbehandlung und Rehabilitation auf. Das wird im Einzelfall schwierig festzustellen sein. Ansonsten sind die Krankenkassen zuständig.
Bekomme ich mein Gehalt auch, wenn ich in Quarantäne geschickt werde?
Ja. Das Infektionsschutzgesetz regelt einen Anspruch auf so genannte Verdienstausfallentschädigung für Arbeitnehmende, die als „Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern“ von der Behörde (örtliches Gesundheitsamt) mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot belegt wurden, (§ 56 Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Die Entschädigung wird in Höhe des Bruttogehalts für insgesamt sechs Wochen gezahlt. Der Arbeitgeber muss das Gehalt weiterzahlen und gegenüber der zuständigen Behörde einen Erstattungsanspruch geltend machen. Nach Ablauf der sechs Wochen wird Krankengeld gezahlt.
Welche Maßnahmen ergreift die Landespflegekammer zur Unterstützung ihre Mitglieder sowie bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Zeiten der Covid-19 Krise?
Die Landespflegekammer steht in engem und ständigen Austausch mit sämtlichen relevanten Stellen und Behörden zur aktuellen Lage. Das gemeinsame Ziel aller Anstrengungen ist es, die aktuelle Lage laufend zu bewerten und Maßnahmen zu treffen, die die adäquate Versorgung im Gesundheitswesen kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen.
Als Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben wir eine Task-Force einberufen, die insbesondere die Situation in den Pflegesettings laufend analysiert und Maßnahmen mit den Partnern in Rheinland-Pfalz und auf der Bundesebene abstimmt. Schwerpunkte sind derzeit die Versorgungslage innerhalb des Gesundheitswesens, Sonder-Qualifizierungsmaßnahmen für Pflegefachpersonen und die Sicherstellung der personellen Ressourcen in der pflegerischen Versorgung.
Pflegefachpersonen können sich mit ihren Fragen gerne unter corona@pflegekammer-rlp.de melden.
Ich bin Pflegefachperson und arbeite schon lange nicht mehr in der direkten Versorgung. In dieser Krise möchte ich mich gerne engagieren. Was muss ich tun?
Die Landespflegekammer baut derzeit eine zentrale Meldestelle - Freiwilligen-Pool auf und ruft aus diesem Grund alle hilfsbereiten Pflegefachpersonen und ausgebildeten Pflegehilfskräfte mit freien Kapazitäten, die derzeit nicht im Beruf tätig sind, dazu auf sich bei der zentralen Meldestelle zu melden. Mit Hilfe dieser Stelle wird ein Pool aus qualifizierten freiwilligen Helfern mit pflegefachlichem Hintergrund auf Landesebene eingerichtet.
Sie wollen helfen? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter corona@pflegekammer-rlp.de oder unter der Sonderhotline 06131/327 3850 (24h am Tag geschaltet) unter Angabe folgender Daten:
Name, Kontaktdaten (Mobil + E-Mail), Adresse, Art der pflegerischen Ausbildung und Erfahrung, bevorzugtes Einsatzgebiet.
WICHTIG: Sie gehen mit der Meldung keine Verpflichtung zu einem möglichen Einsatz ein. Wir danken Ihnen bereits jetzt für Ihr persönliches und professionelles Engagement!
Gibt es für Pflegefachpersonen kurze Fortbildungseinheiten in Bezug auf die Versorgung von Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind?
Die Zahl der fortgebildeten Pflegefachkräfte in der Intensivpflege soll neben den vorhandenen Intensivpflegefachkräften auf bis zu 2.000 Personen erhöht werden. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat dafür eine Handlungsempfehlung für eine 16-stündige Kurz-Qualifizierung „Grundlagenwissen zu Beatmung und Symptomkontrolle bei Corona-Patienten“ und einen 16-stündigen Auffrischungskurs „Aktualisierung des vorhandenen Wissens in Bezug auf neue Geräte und der Besonderheit von Corona-Patienten“ für ehemalige Intensivpflegefachkräfte entworfen.
Mit diesen Fortbildungen sollen die Pflegefachpersonen geschult werden, um zeitnah die fachweitergebildeten Intensivpflegefachkräfte in der Versorgung von COVID-19-Erkrankten unterstützen zu können. Die Fortbildungen können von den Weiterbildungsinstituten oder den Einrichtungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden.
Die Kurz-Fortbildungen sind für die Teilnehmenden kostenlos. Das Land hat die Kostenübernahme für 2.000 Teilnehmenden zugesichert. Die Koordination der Angebote, der Teilnehmenden sowie die Kostenerstattung erfolgt über die Landespflegekammer.
Ich bin nicht in Beatmungsgeräte eingewiesen. Kann ich dennoch verpflichtet werden, diese zu bedienen?
Nein. Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung gilt, dass Medizinische Geräte nur von Personen angewendet werden dürfen, die in die sachgerechte Handhabung eingewiesen wurden. Nur solche Personen dürfen einweisen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und praktischen Erfahrungen für die Einweisung geeignet sind.
Kann der Arbeitgeber von mir verlangen, infizierte Patienten ohne Schutzkleidung zu betreuen?
Laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Behandlung von Patienten mit einer Infektion mit CoViD auf seiner Internetseite wie folgt herausgegeben:
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (FFP2 bzw. FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen, z.B. bei Bronchoskopie oder anderen Tätigkeiten, bei denen Aerosole entstehen können) und Schutzbrille.
Die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung werden in der TRBA250 bzw. in der KRINKO-Empfehlung Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten spezifiziert. Daran sollte der Arbeitgeber sich halten.
Wer haftet, wenn in meiner Schicht lediglich angelerntes Personal (z.B. Medizinstudenten) einen Fehler mit z.B. tödlichen Folgen begehen?
Es haftet zunächst der Verursacher des Schadens im Rahmen seiner Durchführungsverantwortung. Der Arbeitgeber haftet aus Organisationsverschulden, wenn er nicht ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt hat.
Ich gehöre zu einer Risikogruppe, da meine Immunabwehr durch eine Autoimmunerkrankung eingeschränkt ist. Bisher habe ich das für mich behalten. Muss ich dem AG meine Erkrankung jetzt mitteilen?
Eine Verpflichtung, chronische Krankheiten dem Arbeitgeber mitzuteilen, solange diese die vertraglich vereinbarte Leistung nicht beeinträchtigen, ist nicht gegeben. Kann die Tätigkeit am Arbeitsplatz in der Pflege infolge der CoViD-Situation nicht oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden, muss der Arbeitgeber jedoch Bescheid wissen. Zu empfehlen ist zunächst ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt und mit dem Betriebsarzt.
In der Rehabilitationseinrichtung, in der ich arbeite, ist Kurzarbeit angeordnet worden. Die Arbeit wird komplett eingestellt. Wer zahlt jetzt das Gehalt?
Die Arbeitsagentur springt mit Lohnersatzleistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes I ein. Das sind 60% vom bisherigen Netto, bei Arbeitnehmenden mit Unterhaltspflichten 67%.
Was bedeutet die Aussetzung des Unterrichtsbetriebs an sämtlichen Schulen für Gesundheits- und Pflegeberufe bundesweit seit dem 16. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020?
Infolge der Kurzfristigkeit der Entscheidung ist noch keine klare Linie und einheitliche Vorgehensweise erkennbar. Es erfolgt ein individueller Umgang der Länder bzw. Pflegeschulen mit Auszubildenden infolge der Schulschließung:
- Arbeits-/Lernaufträge
- Digitale Lernangebote
- Praxiseinsätze
Falls Auszubildende in der Praxis eingesetzt werden: Wie ist das geregelt?
Auch hier ist derzeit keine einheitliche Regelung erkennbar; bis jetzt gibt es individuelle Entscheidungen der Verantwortlichen wie z.B. PDL in den Einrichtungen vor Ort. Die Zugangsbeschränkungen zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erstrecken sich unseres Kenntnisstandes nach jedenfalls nicht auf Gesundheitspersonal, und also auch nicht auf Auszubildende.
Wir erhalten Berichte, wonach die Geschäftsführungen von an Schulen angeschlossenen Krankenhäusern anordnen, dass alle externen Praxiseinsätze (auch in der ambulanten Pflege) ab sofort ausgesetzt sind, da die Auszubildenden im Krankenhaus benötigt werden. Die zuständige Landesschulbehörde hat das Okay dafür gegeben, aber noch nicht entschieden, ob die externen Einsätze dann damit als abgegolten zählen oder nachgeholt werden müssen.
Was ist mit Prüfungen, die für diesen Zeitraum angesetzt waren?
Diese sind ebenfalls bis auf Weiteres ausgesetzt. Es gibt gegenwärtig noch keine Regelungen hinsichtlich der Folgen, Nachholmöglichkeiten, Versäumnis der vorgeschriebenen Theoriestunden etc.
Weitere FAQs zum Thema Corona für Mitglieder
Über 287.059
nachgewiesene Corona Infektionen in Rheinland-Pfalz
über 42.000
Anzahl der Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz
Über 500
Teilnehmer im freiwilligen Pflegepool Rheinland-Pfalz

Wir benötigen in diesen schwierigen Zeiten Ihre Hilfe. Die Landespflegekammer hat aus diesem Grund in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz eine zentrale Meldestelle für Pflegefachpersonen und Pflegehilfskräfte eingerichtet, die derzeit nicht im Beruf tätig sind und freie Kapazitäten haben.
Dr. Markus Mai
Präsident der Landespflegekammer
Kontakt
Kontakt
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz (KdöR)
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
E-Mail zur Fragen rund um Corona
corona@pflegekammer-rlp.de
(Bitte nutzen Sie vorrangig die verschiedenen Kontaktformulare)
Sonder-Hotline bei Fragen zum Coronavirus
06131 32738 50
Links & Downloads
Nachfolgend finden Sie zahlreiche hilfreiche Downloads und ausgewählte Verlinkungen des Gesundheitswesen zur aktuellen Corona Pandemie. Sollten Sie noch weitere Link-Empfehlungen haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Die Bundespflegekammer ist die Bundesvertretung der landesrechtlich geregelten Pflegekammern. Sie ist die berufspolitische Interessenvertretung der Pflegefachberufe auf Bundesebene, dient der länderübergreifenden Kommunikation sowie der Harmonisierung von Ordnungen. Sie vernetzt die Aktivitäten der bestehenden Landespflegekammern. Als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern arbeitet sie aktiv an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen auf Bundesebene mit.
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist die erste berufsständische Vertretung für Pflegende in Deutschland. In unseren Gremien arbeiten beruflich Pflegende aus der Praxis, aus der Wissenschaft und aus der Pädagogik zusammen daran, den Pflegeberuf zu einer selbstbewussten und international anerkannten Profession weiterzuentwickeln.
Als Sprachrohr und Stimme der Pflege fordern wir die Politik stetig auf, das Gesundheitssystem wieder am Menschen und nicht an der Wirtschaftlichkeit zu messen. Die Pflegekammer erarbeitet konkrete Maßnahmenpakete und setzt diese in den Gesetzgebungsprozessen um, indem Sie in politischen Gremien, aber auch in der konkreten Lobbyarbeit Einfluss auf die Politik nimmt.
Corona-Sonderseite der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Sämtliche Informationen der Landesregierung sowie aktuelle Zahlen aus Rheinland-Pfalz.
Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen, schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein und stellt Empfehlungen für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung.